Reisegepäckversicherung

REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind

  • das gesamte Reisegepäck, das Sie und die mitversicherten Personen auf Reisen mitnehmen oder erwerben
  • technisches Gerät samt Zubehör (Videokamera, Telefon), Sportgeräte, Schmuck, Uhren, Pelze, wenn sie sicher verwahrt und persönlich beaufsichtigt oder getragen bzw. benutzt werden, einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe, einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem verschlossenen Raum befinden
  • die Wiederbeschaffung von Dokumenten zu bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Summen.

 

Beispiele für versicherte Schadensfälle:

  • Das Abhandenkommen und die Beschädigung der versicherten Gegenstände zum Beispiel durch höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion oder wenn Sie während der Reise bestohlen oder beraubt werden.
  • Wenn das Auto aufgebrochen wird oder wenn Sie einen Unfall haben.

REGELUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ

Nicht versichert

  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände, Übersiedlungsgut
  • Fahrzeuge und Zubehör sowie Ersatzteile
  • Werkzeuge, PCs, alle Gegenstände, die zur Ausübung des Berufes mitgeführt werden.

 

Nicht versichert sind auch Schäden, die

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen selbst,
  • durch behördliche Verfügung,
  • Krieg, Terrorismus verursacht werden oder
  • durch Vergessen, Verlieren, Liegenlassen oder mangelnde Beaufsichtigung des Gepäckes entstehen