Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt für Ihren Betrieb einerseits die Bezahlung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter (Befreiungsfunktion) und wehrt andererseits zu Unrecht erhobene, bloß behauptete Schadenersatzansprüche ab (Rechtsschutzfunktion).
Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater). Eine Haftpflichtversicherung sollte aber in keinem verantwortungsvoll geführten Unternehmen fehlen – auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss besteht.
Ein paar Beispiele:
- Ein Kunde rutscht in Ihrem Geschäft aus
- Einer Ihrer Mitarbeiter zerbricht bei einem Kunden einen wertvollen Biedermeierspiegel
- Die von Ihnen verlegte Wasserleitung bricht wegen eines Montagefehlers – der dadurch entstandene Wasserschaden ist beträchtlich
Sämtliche berechtigten Ansprüche der Geschädigten werden von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert.