Was bietet die private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann die Kosten des Selbstbehalts übernehmen und bietet darüber hinaus weitere Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten werden. So werden im Falle eines Spitalsaufenthaltes die Kosten der Unterbringung in der Sonderklasse von einer Spitalskostenversicherungübernommen. Neben der freien Arztwahl können Sie gerade als Unternehmer die Annehmlichkeit eines Einbettzimmers nützen, um sogar Ihre Geschäfte vom Krankenbett aus zu erledigen.
Mit einer Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung (so genannte „Ambulanztarife“) werden die Kosten der ambulanten Heilbehandlung wie Honorare für praktische und Fachärzte sowie Ordination, Hausbesuche und die Kosten für Heilbehelfe (etwa Brillen, Bruchbänder etc.) und Heilmittel (etwa Medikamente der Schulmedizin, physiotherapeutische Behandlungen etc.) übernommen. Einzelne Versicherer ersetzen auch die Kosten für Mittel der Alternativmedizin (Homöopathie, Akupunktur).
Die Versicherung der Kosten von konservierenden Zahnbehandlungen und Zahnersatz bezahlt das Honorar Ihres Zahnarztes und übernimmt auch die Kosten für Prothesen, Kronen etc.
Von besonderer Bedeutung gerade für Jungunternehmer ist eine entsprechende Absicherung des Einkommensverlustes durch Krankheit bzw. vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Waren Sie bisher unselbstständig Erwerbstätiger, hat Ihnen dieses Problem kaum Sorgen bereitet. Ihr Gehalt wurde von Ihrem Arbeitgeber oder dem Sozialversicherungsträger weiterhin ausbezahlt. Für kleinere bzw. „Ein-Mann-Betriebe“ kann ein längerer Krankenstand aber die Existenz bedrohen, sind damit doch
regelmäßig erhebliche Einkommensverluste verbunden. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, bieten die Privatversicherungen eine Krankengeldversicherung an, die Ihnen für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den im Vertrag vereinbarten Betrag leistet.
Eine Krankenhaus-Taggeldversicherung bezahlt für jeden Tag im Spital einen vereinbarten Betrag, mit dem Sie die anfallenden Kosten und entgehenden Einnahmen abdecken können.
Sollte Sie Ihre neue Tätigkeit häufig ins Ausland, insbesondere nach Übersee, Asien oder Afrika führen, sollten Sie sich nach einer Auslandsreisekrankenversicherungerkundigen. Für alle EWR-Staaten werden die Kosten der Heilbehandlung vom Sozialversicherungsträger übernommen. In anderen Staaten (z. B. USA) müssen die anfallenden Kosten jedoch vom Patienten bezahlt werden, wobei lediglich die im Inland geltenden Kassentarife ersetzt werden. Der verbleibende Differenzbetrag kann sehr beträchtlich sein.
TIPP: Stimmen Sie die Versicherungsleistungen mit Ihren tatsächlichen Bedürfnissen (private und berufliche Fixkosten, Einsparungen, Gewinn) ab, damit neben den gesundheitlichen keine finanziellen Probleme entstehen.