RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – WAS IST DAS?
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, wusste Friedrich Schiller schon im 18. Jahrhundert. Doch Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Unfallgegnern oder sogar in der Familie enden immer häufiger vor Gericht und verursachen nicht selten Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehen. Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten soll Sie aber nicht davon abhalten, Ihr gutes Recht zu verfolgen – das finanzielle Risiko lässt sich nämlich durch eine Rechtsschutzversicherung abfedern.
WER IST VERSICHERT?
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert im Privat-Rechtsschutz: Ehegatte bzw. Lebensgefährte und minderjährige Kinder; Enkelkinder nur dann, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben im Fahrzeug-Rechtsschutz: der Eigentümer, der Halter, der Zulassungsbesitzer, der Leasingnehmer, der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen.
WAS IST VERSICHERT?
Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für (fast) jede Risikosituation das richtige Produkt angeboten werden kann. Die Module von A bis Z:
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Berufsbereich
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
- Erb-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
- Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz allgemein